Mehrwert: Bis zu 6000 Euro für Coaching geschenkt!
Nutzen Sie die Gelegenheit und optimieren Sie Ihre Digital-Strategie, Ihr Marketing- oder Vertriebskonzept mit Förderung vom Staat.
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) externe Coaching-Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU). Dazu zählen alle Freiberufler, Kleinstunternehmer und Mittelständler im Ländle.
Dabei werden 50 % der Kosten (max. 6.000€) als Zuschuss übernommen.
Ganz gleich, ob Sie an einem einmaligen Workshop teilnehmen oder längere Zeit in einem umfangreicheren Projekt von uns begleitet werden.
SIND SIE DABEI?
- < 250 Mitarbeiter
- < 50 Mio. Euro Umsatz im Vorjahr
- Sitz in Baden-Württemberg
Der Ablauf
Es gibt folgende Budget-Stufen (Gesamtvolumen):
4.000 €
8.000 €
12.000 €
Wir finden gemeinsam das passende Projektvolumen und am Ende bezahlen Sie nur die Hälfte davon.
Das Volumen muss innerhalb eines Jahres verbraucht werden (Start ist ab Freigabe des Förderantrags).
Wenn Sie Ihre Meinung ändern und das Geld nicht abrufen, verfällt die Förderung ganz einfach. Nach Ablauf eines Jahres kann das Fördergeld in vollem Umfang erneut beantragt werden. Der bürokratische Aufwand Ihrerseits ist minimal, denn wir kümmern uns um alles, gemeinsam mit unserem Partnerunternehmen MCR.
Die Leistung und Projektarbeit erfolgt mit uns. Bürokratie und das Finanzielle über MCR.
Ablauf in Kurzfassung:
Sie arbeiten das gesamte Projekt über mit uns. Die Abwicklung der Fördergelder und die Abrechnung erfolgt über unser zertifiziertes Partner-Unternehmen, die MCR
GmbH. Wir sind somit Ihr persönlicher KMU-Berater im Namen der MCR.
Ihre Fragen – unsere Antworten
Was Sie sonst noch wissen sollten …
- Um den Verwaltungsaufwand für die L-Bank zu reduzieren, erlaubt die L-Bank Teilabrechnungen für die Förderung erst ab 4.000,- Euro
- Ausnahme: Wenn das Projekt abgeschlossen wird und insgesamt unter 4.000 Euro liegt, ist die Schlussabrechnung natürlich auch für kleinere Beträge möglich.
- Gefördert wird nur 50% aus dem Netto-Betrag der Beratung, d.h. der Kunde muss immer die volle Mehrwertsteuer zahlen und tragen.
- Die Förderung gilt nur für Arbeiten, die nach dem Beginn-Datum auf Seite 2 der Förderzusage erfolgen und vor dem dort angegebenen Ende-Datum erbracht werden.
- Der Eigenanteil beläuft sich bei Honoraren von bis zu 800,- Euro Tagessatz auf 50% des Beratungshonorars.
- Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist, dass der Eigenanteil ordnungsgemäß erbracht wird.
- Nicht abgerufene Gelder verfallen einfach nach Ablauf eines Jahres (Zeit läuft ab Förderzusage).
Autor:
Stefan Lanz
Ich bin IT-Experte für Digitale Transformation, Daten- und IT-Sicherheit. Ich bin IT-Sicherheitsbeauftragter, IT-Sachverständiger, Datenschützer, Coach und Berater für Unternehmen seit 1995. Mehr zu mir finden Sie hier.