Innovationen werden wieder gefördert

Es gibt auch positive Dinge. Manchmal werden sie nicht in Anspruch genommen, weil man nichts davon weiß. Das trifft beispielsweise auf die sogenannten Innovationsgutscheine zu. Es gibt sie seit 2008 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg für Startups und kleinere sowie mittlere Unternehmen (KMU). Aktuell werden wieder Anträge entgegengenommen.

Startups und KMU werden durch drei mögliche Innovationsgutscheine bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Sie sind technologie- und branchenoffen.

Ein Gutschein für KMU

Unter anderem existiert der Innovationsgutschein Hightech BW. Der Zuschuss wird 20.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent nicht überschreiten. Er richtet sich an KMU, die wissenschaftliche Tätigkeiten vorweisen können, umsetzungsorientierte Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) und Materialkosten – sofern es um ein besonders anspruchsvolles innovatives Vorhaben geht.

Ein Gutschein für Start-ups

Den gleichen maximalen Zuschuss gibt das Land im Rahmen des Innovationsgutscheins Start-up BW. Unternehmen bekommen ihn bis höchstens fünf Jahre nach der Gründung oder in der Vorgründungsphase. Unterstützt werden wissenschaftliche Tätigkeiten, umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen und ebenfalls Materialkosten. Dann muss es um ein innovatives Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft gehen.