Müssen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen?

Checkliste-Datenschutz-Folgendabschaetzung

Hier Teil zwei unserer Checkliste: Wann müssen Sie eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen?
Unsere Checkliste wird es Ihnen beantworten.

Viel Spaß damit!

[Download Checkliste]

Hier die Fragen in Textform:

  1. Verarbeiten Sie Daten zur Bewertung, einschließlich Prognosen und Profilerstellung?
  2. Finden in Ihrem Unternehmen automatisierte Entscheidungen mit rechtlichen oder ähnlich relevanten Auswirkungen für die von der Datenverarbeitung Betroffenen statt?
  3. Findet ein systematisches Monitoring statt?
  4. Speichern oder benutzen Sie besonders sensible Daten (bspw. Gesundheitsdaten, Daten über strafrechtliche Verurteilungen/Führungszeugnisse)?
  5. Nehmen Sie eine umfangreiche Datenverarbeitungen vor, bezogen auf die Anzahl betroffener Personen und Datenkategorien, die Dauer der Verarbeitung und/oder die geographische Ausdehnung?
  6. Gleichen Sie getrennt voneinander erhobene Datensätze ab oder führen sie zusammen?
  7. Verarbeiten Sie Daten von besonders schutzbedürftigen Personen (bspw. Kinder, ältere Menschen, Patienten, Mitarbeiter)?
  8. Setzen Sie neue Technologien ein (bspw. Fingerabdrucksensoren, Gesichtserkennung, IoT-Entwicklungen)?
  9. Transferieren Sie personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU?
  10. Kann Zweck, Art, Umfang und Umstand Ihrer Datenverarbeitung dazu führen, dass ein von der Datenverarbeitung Betroffener seine Rechte nicht ausüben oder eine Leistung nicht in Anspruch nehmen kann (bspw. Prüfung der Kreditwürdigkeit)?
Stefan Lanz

Autor:
Stefan Lanz
Ich bin IT-Experte für Digitale Transformation, Daten- und IT-Sicherheit. Ich bin IT-Sicherheitsbeauftragter, IT-Sachverständiger, Datenschützer, Coach und Berater für Unternehmen seit 1995. Mehr zu mir finden Sie hier.